Ausserdem hat der Kanton das KiBG überarbeitet. Die Vergütung soll unabhängig vom Wohnort im Kanton ausfallen. Einige sehen darin einen zu starken Eingriff in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Laut Ariane Marxer, Fachperson für Inklusion und besonderen Bildungsbedarf beim Schulamt Liechtenstein, ist die individuelle Förderung fest im Förderkonzept der öffentlichen Schulen verankert.