Die liechtensteinische Stiftung

Neunzig Jahre Erfahrung und Praxis zeichnen die liechtensteinische Stiftung mittlerweile aus. Der Grundstein für dieses erprobte Vermögensplanungsinstrument wurde 1926 im Personen- und Gesellschaftsrecht gelegt. Die liechtensteinische Stiftung ist das kontinentaleuropäische Gegenstück zum angelsächsischen Trust und wird zu Unrecht als «Steuervehikel» abgekanzelt. Über kaum etwas wird so viel geschrieben und dabei so oft klischiert. Liegt das daran, dass das Konzept der Stiftung zu wenig bekannt ist?
Um ein Verständnis für die Stiftung zu erlangen, hilft ein Blick in die Geschichte: Im Mittelalter musste ein Kreuzritter bei Aufbruch zu Kreuzzügen davon ausgehen, dass er lange von der Familie getrennt sein wird oder nicht mehr zurückkehrt. Die Familie blieb weitgehend schutzlos zurück und das Vermögen, das meist aus Ländereien bestand, wurde von vielen Seiten begehrt. Damit der Kreuzritter Sicherheit schaffen konnte für Familie und Vermögen, aber auch für die Bevölkerung seiner von ihm verantworteten Dörfer, übertrug er sein Vermögen unter Bedingungen auf einen Vertrauten. Der hatte für die Familie zu sorgen, auf Dörfer zu achten, das übertragene Vermögen vor Übergriffen zu schützen und im Sinne des Kreuzritters zu verwalten. Aus diesem Schutzgedanken entwickelte sich im angelsächsischen Raum über Jahrhunderte ein ausgereiftes Trustkonzept. Und daraus die konzeptionelle Umlegung auf das kontinentale Zivilrecht in Form der Stiftung.
Verstärkter Schutzfaktor
Im Unterschied zum Trust weist die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit auf, was den Schutzfaktor verstärkt. Sie ist ein Instrument, mit dem ein privater Nachlass vorausschauend geplant und die Nachfolge, Führung und der Erhalt von Familienunternehmen nachhaltig gesichert werden kann. Im Unterschied zum Testament lässt sich über die Stiftung sicherstellen, dass ein Vermögen sinngemäss weitergeführt und verwendet wird. So kann ein Vermögen auch nach dem Tod fortbestehen und einem Zweck entsprechend eingesetzt werden, anstatt in Erbstreitigkeiten zu zerfallen oder im Konsum zu verenden. Die Kontinuität von Privatvermögen ist bedeutsam für eine wirtschaftlich und gesellschaftlich stabile Entwicklung und wird allzu oft unterschätzt. Das einer Stiftung gewidmete Vermögen geht in den Besitz der Stiftung über. In den Stiftungsdokumenten ist festgehalten, wie das Vermögen einzusetzen ist und wer oder was daran begünstigt sein soll. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten lassen vielseitige Zwecke im privaten, unternehmerischen und gemeinnützigen Bereich zu. Die Zwecke erbringen stets einen Nutzen für Personen, Gemeinschaften oder Unternehmen und das oft über Generationen hinweg. Heute leben wir zwar nicht mehr in Zeiten der Kreuzzüge, aber der Bedarf an Sicherheit für Familie, Vermögen und Gesellschaft ist nicht weniger geworden. Die Gefahren stellen sich einfach anders dar als damals. Marode Staaten, politisch explosive Länder, wirtschaftliche Unsicherheiten, Neid und Gier können private Vermögen zerstören und Lebensgrundlagen vernichten. Für alles und jeden gibt es mittlerweile eine Versicherung. Was spricht gegen ein erprobtes Rechtsinstrument, das für Weitblick und Klarheit sorgt und Nutzen stiftet?
Die liechtensteinische Stiftung zeichnet sich aus als Instrument für verantwortungsvolle Vermögensführung. Mit ihr kann Familien- und Unternehmervermögen langfristig erhalten und vor ungewissen Zeiten gesichert werden. Deshalb muss ihre Anerkennung im Ausland auf der internationalen Agenda stehen. Es gibt Beispiele von Behörden und Gerichten, die liechtensteinische Stiftungen nicht akzeptieren wollen, obschon sie korrekt ausgestaltet sind. Die Akteure berufen sich auf alte Denkklischees, verstehen dabei das Konzept der liechtensteinischen Stiftung nicht oder wollen es wegen ideologischer Scheuklappen nicht akzeptieren. Aufklärungsbedarf besteht, den in erster Linie Mitglieder von Regierung und Landtag, internationalen Organisationen, Behörden (insbesondere Aufsichtsbehörden) und Verbänden des Finanzplatzes beheben können. Es gilt mit Klischees aufzuräumen, die zu einem diskriminierenden Verhalten führen.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.