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Wegen Sex-Darstellungen vor Bundesgericht

Die 35 Kinder und Jugendlichen, die sich gegen die "Love Life"-Kampagne des Bundes gewehrt hatten, ziehen vor Bundesgericht. Sie stören sich an der Darstellung sexueller Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt sie jedoch für nicht beschwerdeberechtigt.
Harmloser Schriftzug - die Beschwerdeführer störten sich an expliziten Darstellungen auf anderen Plakaten. (Archivbild)
Harmloser Schriftzug - die Beschwerdeführer störten sich an expliziten Darstellungen auf anderen Plakaten. (Archivbild)
Die Minderjährigen teilten den Weiterzug ans Bundesgericht am Dienstag mit. Die Gruppe der 4- bis 17-Jährigen und ihre Eltern werden von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt.

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