Sex-Zimmer in Basler Verwaltung
Der Fall aus dem letzten Jahr ist im Bericht der Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt ans Kantonsparlament dokumentiert. Über diesen berichtete die Zeitung "Schweiz am Wochenende" vom Samstag. Laut Angaben der Zeitung arbeitete der Mann im Erziehungsdepartement.
Der Teamleiter habe sich in der Dienststelle eine Privatsphäre geschaffen, heisst es im Bericht an den Grossen Rat. Er besetzte den Angaben zufolge den Pausenraum des Teams für das Zusammensein mit der Aushilfe. Er platzierte dort ein französisches Bett, eine Polstergruppe und eine Stereoanlage. Die beiden Verliebten übernachten demnach auch dort.
Der Teamleiter habe zudem einer seit zehn Jahren dort arbeitenden Kollegin zu verstehen gegeben, dass sie kündigen solle, damit die Stelle für seine Geliebte frei werde, heisst es im Bericht ans Parlament weiter. Er überwachte die Arbeit des Mobbing-Opfers auch per Kamera. Die Kollegin fühlte sich schikaniert und meldete sich mit Beweisfotos bei der Anlaufstelle.
Der eingeschaltete Abteilungsleiter sowie der Personaldienst erachteten die Verfehlungen nach einer Besichtigung als schwerwiegend. Der betroffene Mitarbeiter wurde per sofort freigestellt und fristlos entlassen. Dieser akzeptierte die Kündigung. Seine Geliebte liess sich bis zum Ende ihres befristeten Einsatzes krankschreiben. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.