Referendum der Grünen gegen Steuervorlage 17
Mit der Steuervorlage 17 ersetze die Schweiz die bisherigen Steuerschlupflöcher für Konzerne durch neue und heize das Steuerdumping weiter an, begründete die Partei in einer Mitteilung die Entscheidung.
National- und Ständerat haben die Unternehmenssteuerreform und die AHV-Zusatzfinanzierung am Freitag in der Schlussabstimmung angenommen. Die Vorlage sieht neue Vergünstigungen für alle Unternehmen vor. Das soll die Attraktivität des Standorts erhöhen. Zusätzliche 2 Milliarden Franken pro Jahr für die AHV sollen das Gesetz an der Urne mehrheitsfähig machen.
Die Grünen ergreifen das Referendum gemeinsam mit den Jungen Grünen und anderen Organisationen aus dem grün-roten Spektrum. Im Referendumskampf nicht zusammenarbeiten wollen die Grünen mit Organisationen, welche die AHV-Stabilisierung ablehnen und die AHV-Solidarität in Frage stellen. Die Partei erinnert daran, dass sie das AHV-Finanzierungspaket unterstützt, aber vergeblich die Auftrennung des Deals verlangt hatte.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Die Steuervorlage 17 serviere in leicht angepasster Form erneut, was die Stimmbevölkerung mit der Unternehmenssteuerreform III vor einem Jahr wuchtig abgelehnt hatte, heisst es in der Mitteilung. In vielen Kantonen komme es heute zu Steuerausfällen, weil auch mit der neuen Vorlage Grosskonzerne mit Steuerprivilegien begünstigt würden. Mit der Senkung der Gewinnsteuern werde überdies der nationale und internationale Steuerwettbewerb befeuert.
Bereits am Freitag hatten die Jungen Grünliberalen und die Junge SVP das Referendum gegen den AHV-Steuerdeal ergriffen. Mit dem Versprechen, die AHV mit zusätzlichen Abgaben von den Arbeitnehmenden und aus dem Bundeshaushalt zu alimentieren, opfere das Parlament "einmal mehr die Interessen der jungen und kommenden Generationen", begründeten die Jungen Grünliberalen den Schritt.
Zudem untergrabe das Parlament mit der Verknüpfung zweier sachfremder Vorlagen die direkte Demokratie, argumentieren sie. Das "Monsterwerk" verstosse in einem Ausmass gegen den Grundsatz der Einheit der Materie, der so in der Geschichte der modernen Schweiz wohl noch nie stattgefunden habe, blies die Junge SVP ins gleiche Horn.
Abstimmung am 19. Mai 2019
Die Delegierten des Gewerkschaftsbundes haben am Freitag zwar knapp die Ja-Parole zum Paket gefasst, in der Folge aufgrund des knappen Ausgangs aber Stimmfreigabe beschlossen. Die Referendumsabstimmung würde am 19. Mai 2019 stattfinden.
Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Damit könnten die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit geprüft, den Urnengang schon am 10. Februar 2019 durchzuführen. Seiner Meinung nach lassen die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen eine solche Vorverlegung aber nicht zu.
Die Schweiz steht unter Zeitdruck. Kern der Steuervorlage ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften. Die EU hat der Schweiz dafür bis Ende 2018 Zeit gegeben. (sda)
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