Noch maximal 245 Diensttage im Zivilschutz
Heute dauert die Dienstpflicht vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.
Dienst als Durchdiener möglich
Dies will der Bundesrat ändern. In der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), das am Freitag in die Vernehmlassung geschickt worden ist, sieht er eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflicht vor. Sie soll neu zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr beginnen und insgesamt zwölf Jahre oder maximal 245 Diensttage dauern.
Die Regierung hält fest, dass Schutzdienstpflichtige in der Praxis unter normalen Umständen - das heisst ohne Einsatz bei einer grösseren Katastrophe - kaum das Maximum an Diensttagen erreichen. Für spezialisierte Aufgaben soll es neu auch im Zivilschutz möglich werden, die Dienstpflicht als Durchdiener am Stück zu erfüllen.
Im Falle von langandauernden, schweren Katastrophen und Notlagen oder bei einem bewaffneten Konflikt soll der Zivilschutz bei Bedarf verstärkt werden. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat die Schutzdienstpflicht verlängern oder entlassene Personen wieder der Schutzdienstpflicht unterstellen können.
Flexiblere Zuweisung auf Kantone
Zudem sollen zur Bemessung der Wehrpflichtersatzabgabe den Schutzdienstpflichtigen künftig sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden. Damit wird eine Motion aus dem Nationalrat erfüllt. Damit Unterbestände in einzelnen Kantonen besser ausgeglichen werden können, soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht werden.
Weiter soll die Leistungsfähigkeit des Zivilschutzes verbessert werden, insbesondere durch die Bildung von interkantonalen Zivilschutz-Stützpunkten, die spezialisierte Leistungen erbringen und spezielle personelle und materielle Mittel vorhalten.
Zuständigkeiten beibehalten
Mit der Totalrevision werden auch Änderungen beim Bevölkerungsschutz angestrebt. So sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die Kommunikationssysteme zu erneuern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen und den ABC-Schutz zu verbessern.
Es ergebe sich Anpassungsbedarf, schreibt der Bundesrat und begründet dies mit den in den vergangenen Jahren wechselnden Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz. "Terrorismus, Cyberattacken, Stromausfälle oder Pandemien sind aktueller geworden."
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen habe sich bewährt und soll beibehalten werden. In einzelnen Bereichen sollen die Zuständigkeiten und Kompetenzen allerdings ergänzt und präzisiert werden.
Weniger geschützte Anlagen
Bei den Infrastrukturen des Bevölkerungsschutzes geht es beispielsweise darum, die Anzahl der geschützten Anlagen in den Kantonen auf das Notwendige zu reduzieren. Um die geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen und geschützten Spitäler bei Bedarf in Betrieb zu nehmen, soll der Sanitätsdienst im Zivilschutz wieder eingeführt werden.
Die Vorlage des Bundesrates orientiert sich am Bericht zur Umsetzung der "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+". Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2018. (sda)
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