Lohndeckel in bundesnahen Firmen gefordert
Pardini fordert, dass "in allen Betrieben, bei denen der Bund Haupteigner oder Mehrheitsaktionär ist", der höchste Lohn 500'000 Franken nicht übersteigt. Als Referenzlohn dient der Lohn von Bundesratsmitgliedern.
Es gebe keine plausible Begründung, warum das Topmanagement der Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich im Besitz des Bundes seien, wesentlich mehr verdienen sollten als die Mitglieder des Bundesrats, die die politische Verantwortung für die Unternehmen trügen, argumentierte Pardini.
Eine Mehrheit stellte sich hinter dem Vorstoss. Der Ständerat muss darüber noch befinden.
Massnahmen getroffen
Finanzminister Ueli Maurer wehrte sich erfolglos gegen die Motion. Er gab zu bedenken, dass die Festlegung einer Lohnobergrenze aus seiner Sicht einen zu starken Eingriff in die Unternehmenssteuerung bedeute.
Der Bundesrat habe bisher bewusst darauf verzichtet, einen Referenzwert für die Entlöhnung der obersten Kader der Unternehmen und Anstalten festzulegen. Dafür sehe er vor, den Gesamtbetrag der Löhne der Geschäftsleitungen jährlich vor Fälligkeit der Lohnzahlung durch die Generalversammlung beschliessen zu lassen.
Da der Bund in den Generalversammlungen über die Stimmenmehrheit verfüge, könne er mit dieser Massnahme sicherstellen, dass die Löhne sowohl unternehmerisch als auch politisch und gesellschaftlich vertretbar seien. (sda)
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