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Keine Scheinselbständigkeit bei K Kiosk

Die Verkäuferinnen und Verkäufer in den K Kiosken von Valora sind nicht scheinselbständig. Dies hat ein Schiedsgericht entschieden. Aus dem Urteil folgt, dass der GAV in den K-Kiosk-Agenturen auch weiterhin nur im ersten Jahr zwingend eingehalten werden muss.
Für die K-Kiosk-Agenturen - hier am Zytglogge in Bern - gilt der Gesamtarbeitsvertrag weiterhin nur ein Jahr.
Für die K-Kiosk-Agenturen - hier am Zytglogge in Bern - gilt der Gesamtarbeitsvertrag weiterhin nur ein Jahr.
Dass ein Schiedsgericht sich der Sache annahm, ist auf eine Klage der Gewerkschaft Syna zurückzuführen. Es habe Anzeichen von Scheinselbständigkeit gegeben.

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