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Fünf Jahre für Sterbehelferin beantragt

Die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig soll wegen vorsätzlicher Tötung fünf Jahre hinter Gitter, wenn es nach der Staatsanwältin geht. Der Verteidiger plädierte wegen Mängeln des zentralen Gutachtens auf Freispruch.
Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht im Strafjustizzentrum in Muttenz halten  Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers.
Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht im Strafjustizzentrum in Muttenz halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers.
Neben der unbedingten Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin am Donnerstag eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken.

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