Elektronisches Patientendossier in Basel
Gemäss dem 2017 in Kraft getretenen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier müssen sich Spitäler bis 2020 am EPD beteiligen. Alters- und Pflegeheime sowie Geburtshäuser haben zwei Jahre mehr Zeit. Nachdem Genf 2010 vorausgegangen war, ist Basel-Stadt nach eigenen Pilotversuchen nun erster Deutschschweizer Kanton mit EPD im Normalbetrieb.
Laut dem baselstädtischen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger sprechen Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Mit digital abgelegten Daten könnten Behandlungen besser und sicherer werden, hiess es am Mittwoch vor den Medien.
Zugriff à la carte
Beim Nordwestschweizer System namens "myEPD" soll die Kundschaft die Zugriffsrechte selber bestimmen. Für das Login setzt myEPD wie manche Onlinebanking-Systeme neben einem Passwort einmal verwendbare SMS-Codes ein. Gesundheitsfachpersonen benötigen für den Datenzugriff eine eigene EPD-Identität und müssen weitere Auflagen erfüllen.
Der offizielle Startschuss für myEPD ist jetzt in einzelnen Kliniken des Universitätsspitals Basel (USB) gefallen. Bis Ende 2019 soll das ganze USB damit arbeiten. Im Folgejahr ist der Anschluss von weiteren Gesundheitseinrichtungen im Stadtkanton sowie auch solchen aus den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn geplant.
Landesweit werden EPD vorangetrieben, nicht nur im Nordwesten im Verbund. So arbeiten etwa die Kantone Genf, Wallis und Waadt bei der Entwicklung des elektronischen Patientendossiers in der Westschweiz zusammen. Sie entwickeln gemeinsam eine Plattform und teilen sich die Einführungskosten.
Freiwillig
Der Bund hatte 2017 landesweit insgesamt 30 Millionen über drei Jahre für Anschubfinanzierungen bereitgestellt. Die technische Lösung für die bereits bestehenden EPD in den Kantonen Waadt und Genf stammt übrigens von der Post.
Patientinnen und Patienten entscheiden freiwillig über die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers. Gemäss Bundesgesetz kann das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen darin Daten bearbeiten, wenn ein Patient dem E-Dossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben hingegen Krankenkassen und Arbeitgeber.
Wegen Widerstands der Ärzteschaft - die wegen Bedenken zur Datensicherheit teils grundsätzlich skeptisch ist - besteht für ambulante Leistungserbringer wie Apotheker, Hebammen, Chiropraktiker und eben Ärzte derzeit keine Pflicht zur EPD-Einführung. (sda)
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