Bundesrat kämpft gegen Hochpreisinsel
Heute nutzen ausländische Lieferanten ihre Marktmacht aus, um einen Schweiz-Zuschlag durchzusetzen. Dem wollen die Initianten einen Riegel schieben. Der Bund soll verpflichtet werden, das Kartellgesetz zu verschärfen. Der faktische Beschaffungszwang von überteuerten Waren und Dienstleistungen soll aufgehoben werden. Fehlbare Firmen sollen im In- und im Ausland eingeklagt werden können.
Künftig sollen nicht nur marktbeherrschende Unternehmen einem Missbrauchsverbot unterstehen, sondern auch "relativ marktmächtige". Es handelt sich um Lieferanten, die den Markt zwar nicht beherrschen, zu welchen die Abnehmer aber trotzdem keine echte Alternative haben.
Ein solcher Ansatz würde nicht nur für ausländische, sondern auch inländische Unternehmen und Geschäftsbeziehungen gelten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Wettbewerbskommission und die Gerichte müssten auch die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen untersuchen, selbst wenn keines davon marktbeherrschend ist.
Das geht dem Bundesrat zu weit. Seiner Ansicht nach gefährdet die Initiative damit die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztlich Arbeitsplätze. Die "relative Marktmacht" hält er aber für einen tauglichen Ansatzpunkt für einen indirekten Gegenvorschlag.
Das Wirtschaftsdepartement WBF muss nun prüfen, ob die Anwendung des Konzepts auf den Import mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Damit würde die Kernforderung der Initiative erfüllt, die Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen zu stärken und Parallelimporte zu erleichtern.
Hinter der Initiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise", stehen die Stiftung für Konsumentenschutz, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic, der 1400 KMU in der Maschinen-, Elektro- und Metallbranche vereint. Das Volksbegehren ist letzten Dezember eingereicht worden. (sda)
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