Bundesräte dürfen mehr als einen Pass haben
Die Doppelbürgerschaft gab zuletzt wegen Bundesrat Ignazio Cassis zu reden: Noch vor seiner Wahl in die Landesregierung hatte er seinen italienischen Pass abgegeben. Quadri wollte nun gesetzlich festlegen, dass Bundesrätinnen und Bundesräte über keine andere als die Schweizer Staatsangehörigkeit verfügen dürfen.
Das sollte auch für Parlamentsmitglieder gelten sowie Bundesangestellte, die Beziehungen mit dem Ausland pflegen. Es sei nicht vertretbar, dass solche Personen auch noch einen ausländischen Pass besässen, den sie je nach den jeweiligen Umständen einfach zücken könnten, argumentierte Quadri. Hier gehe es um die Loyalität zur Schweiz.
Verfassungskonform
"Loyalität ist eine Frage der inneren Haltung und nicht der rechtlichen Regelung", gab ihm Bundeskanzler Walter Thurnherr vor dem Rat zur Antwort.
Die Bundesverfassung schliesse eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nicht aus, hatte auch der Bundesrat zu einem früheren Zeitpunkt festgehalten. Wäre eine solche ein Hinderungsgrund für die Wahl in ein Amt, würde dies das verfassungsmässig gewährleistete passive Wahlrecht verletzen.
Anpassungen der Wählbarkeitsvoraussetzungen seien bisher stets durch das Bestreben um mehr Öffnung und den Abbau von Restriktionen geprägt gewesen, gab der Bundesrat weiter zu bedenken. Er erinnerte auch daran, dass manche Staaten den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit nicht erlauben. (sda)
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