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Bei hohen Zahlungen in bar gilt neu Vorsicht

Wer Beträge von mehr als 100'000 Franken in bar zahlt, kann nicht mehr anonym bleiben. Händler müssen einen Ausweis verlangen und bei Verdacht die Meldestelle für Geldwäscherei informieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Geldwäschereiverordnung verabschiedet.
Will jemand Beträge ab 100'000 Franken bar bezahlen, müssen Händler vom neuen Jahr an einen Ausweis verlangen. Der Bundesrat hat die neue Geldwäschereiverordnung verabschiedet. (Symbolbild)
Will jemand Beträge ab 100'000 Franken bar bezahlen, müssen Händler vom neuen Jahr an einen Ausweis verlangen. Der Bundesrat hat die neue Geldwäschereiverordnung verabschiedet. (Symbolbild)
Die Verordnungsbestimmungen treten zusammen mit den Gesetzesänderungen am 1. Januar in Kraft, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

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