Quadronis Verhaftung beschäftigt die Justiz
Als ausserordentliche Staatsanwältin ernannte die Bündner Regierung Esther Omlin, Oberstaatsanwältin des Kantons Obwalden. Die Ernennung erfolgte auf Antrag der Bündner Staatsanwaltschaft, wie diese am Dienstag mitteilte.
Über die Verhaftung des Whistleblowers und reuigen Mitgliedes des Bündner Baukartells, Adam Quadroni, wurde in den Medien wiederholt berichtet. Gesichert ist indes nur der Umstand, dass die Verhaftung stattfand.
Aussagen zum angeblich brutalen Vorgehen der Polizei stammen allein von Quadroni selber und sind nicht bestätigt. Auch ist unklar, ob die Verhaftung überhaupt im Zusammenhang mit dem Baukartell-Skandal stand.
Zwei Strafanzeigen eingegangen
Bei der Staatsanwaltschaft sind zur Verhaftung Quadronis zwei Strafanzeigen eingegangen, wie Claudio Riedi, erster Staatsanwalt und Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte.
Eine Strafanzeige reichte Quadroni ein, die andere der Bündner Justizdirektor Christian Rathgeb. Beide Anzeigen richten sich "gegen Unbekannt". Omlin führt Strafuntersuchungen zu beiden Anzeigen. Sie soll prüfen, ob im Zusammenhang mit der Verhaftung und den diesbezüglich gemachten Anschuldigungen ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Gefahr von Befangenheitsvorwürfen
Die 43-jährige Omlin sei eine in Strafuntersuchungen erfahrene Fachperson und im Umgang mit komplexen, ausserkantonalen Straffällen routiniert, hiess es. Sie habe solche bereits für andere Kantone geführt.
Mit der Ernennung einer ausserkantonalen Staatsanwältin will die Bündner Staatsanwaltschaft "die Gefahr von Befangenheitsvorwürfen vermeiden", wie Mediensprecher Riedi erklärte. Hintergrund des Vorgehens sei die Zugehörigkeit beider Institutionen - der Polizei und der Staatsanwaltschaft - zur Bündner Justiz.
Auch Regierung lässt untersuchen
Eine weitere, unabhängige Untersuchung zum ominösen Polizeieinsatz läuft auf Geheiss der Bündner Regierung, wie seit zwei Wochen bekannt ist. Diese wird ebenfalls von einem ausserkantonalen Juristen geführt. Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, soll "alle Vorwürfe lückenlos aufklären".
Die illegalen Absprachen im Unterengadin sind schweizweit der bisher grösste aufgeflogene Fall von Manipulationen auf dem Bau. Die Wettbewerbskommission (Weko) büsste sieben Baufirmen mit total 7,5 Millionen Franken. Die Bussen sind noch nicht rechtskräftig und können vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. (sda)
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