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Nur Teilsieg für Behindertenverband

Die neuen Doppelstockzüge FV-Dosto der SBB müssen jeweils über mindestens eine Einsteigrampe verfügen, deren Neigung nicht mehr als 15 Prozent betragen darf. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Beschwerde von Inclusion Handicap entschieden.
Der neue Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB "FV-Dosto" muss mit mindestens einer Einstiegsrampe ausgerüstet sein, die nicht mehr als 15 Prozent Neigung aufweist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der neue Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB "FV-Dosto" muss mit mindestens einer Einstiegsrampe ausgerüstet sein, die nicht mehr als 15 Prozent Neigung aufweist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Damit hat das Bundesverwaltungsgericht eines der strittigen Rechtsbegehren des Dachverbands der Behindertenorganisationen der Schweiz teilweise gutgeheissen. Die restlichen zehn Anträge hat es abgewiesen.

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