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Freispruch für St.Galler Anwalt: Er soll sich nackt vor Sekretärin präsentiert haben - keine Ausnützung einer Notlage

Das Kantonsgericht St.Gallen folgte dem Urteil des Kreisgerichts: Ein St.Galler Anwalt machte sich nicht der Ausnützung einer Notlage schuldig. Er erhält eine Entschädigung.
Jolanda Riedener
Das Kantonsgericht St.Gallen kam zum selben Schluss wie das Kreisgericht St.Gallen. (Bild: Benjamin Manser)
Ein St.Galler Anwalt soll sich mehrfach nackt vor seiner Sekretärin gezeigt haben und Masturbationsbewegungen gemacht haben.

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