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Ohne Liebesbeweis keine Vereinigung

Seit Montag dürfen sich unverheiratete Paare grenzüberschreitend wieder vereinen. Allerdings müssen die beiden Hälften ihre längerfristige Partnerschaft belegen. So sind etwa Liebesbriefe, E-Mails, Telefonabrechnungen oder Passkopien für vorherige Besuche vorzulegen.
Eine Ferienbekanntschaft kommt nicht ins Land. Zur Einreise in die Schweiz müssen unverheiratete Partnerinnen und Partner die Beziehung belegen. (Symbolbild)
Eine Ferienbekanntschaft kommt nicht ins Land. Zur Einreise in die Schweiz müssen unverheiratete Partnerinnen und Partner die Beziehung belegen. (Symbolbild)
Mindestens ein vorheriger Besuch in der Schweiz oder im Ausland vor den wegen der Covid-19-Pandemie eingeführten Einreisebeschränkungen muss belegt sein, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ...

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