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Gericht muss über Masernimpfung entscheiden

Können sich Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge nicht über die Impfung ihrer Kinder gegen Masern einigen, muss ein Gericht oder die Kindesschutzbehörde entscheiden. Die Richtschnur dafür sind die Empfehlungen des BAG. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Können Eltern sich nicht einigen, entscheiden die Behörden über die Impfung der Kinder gegen Masern. (Themenbild)
Können Eltern sich nicht einigen, entscheiden die Behörden über die Impfung der Kinder gegen Masern. (Themenbild)
Die möglichen, schweren Komplikationen bei einer Masernerkrankung lassen eine Pattsituation unter Eltern bei der Frage der Impfung nicht zu.

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