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Überwachung: Beschwerde abgewiesen

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu Recht nicht auf das Begehren von sieben Privatpersonen und des Vereins Digitale Gesellschaft eintreten, die die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung forderten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass mit der Kabelaufklärung der gesamte Fernmeldeverkehr überwacht wird. (Symbolbild)
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass mit der Kabelaufklärung der gesamte Fernmeldeverkehr überwacht wird. (Symbolbild)
Die Organisation Digitale Gesellschaft und die weiteren Beschwerdeführer kritisieren, dass mit der Aufklärung durch den NDB ihre Grundrechte verletzt würden.

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