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Mordprozess in St. Gallen

Ein Bauer, der seine Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, ist schuldunfähig. Der 49-Jährige hat die Tat im Wahn begangen und muss in eine geschlossene Anstalt.
Das St. Galler Kantonsgericht liess ein neues Gutachten erstellen. Laut diesem ist der 49-Jährige schuldunfähig.
Das St. Galler Kantonsgericht liess ein neues Gutachten erstellen. Laut diesem ist der 49-Jährige schuldunfähig.
Das Kantonsgericht St. Gallen hat den Mann am Freitagnachmittag vom Vorwurf des Mordes und des mehrfach versuchten Mordes frei gesprochen.

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