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Halbstundentakt für die S3 ist gesichert

Der Halbstundentakt der S3 ist in der Hauptverkehrszeit zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach gesichert. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Kantons Zürich, der Stadt Bülach und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) gutgeheissen.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach in der Hauptverkehrszeit gesichert. (Archivbild)
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach in der Hauptverkehrszeit gesichert. (Archivbild)
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Interessen des Personenverkehrs jene des Güterverkehrs überwiegen.

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