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Schulische Grundbildungen können unterstützt werden

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung auf der Grundlage von gemachten Abklärungen beschlossen, Angebote der schulisch organisierten Grundbildung neu auch im Lehrberuf «Medizinische/r Praxisassistent/in» im Rahmen der geltenden Berufsfachschulvereinbarung finanziell zu unterstützen, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind
Der Bundesrat will die Altersgrenze für die Ausbildungszulage nicht heraufsetzen. Andernfalls würden viele Studierende profitieren, welche das Geld gar nicht nötig hätten. (Symbolbild)
Auch der Lehrberuf «Medizinischer Praxisassistent» kann unterstützt werden.
Neben den Berufen «Bekleidungsgestalter/in, Fotograf/in, Grafiker/in, Hotel-Kommunikationsfachmann/frau» beteiligt sich das Land damit neu auch an den Kosten für die schulisch organisierte ...

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