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Gleiche Rechte auch bei "No Deal"

Die EWR/EFTA-Staaten haben mit UK ein Abkommen abgeschlossen, das die Rechte ihrer Bürger auch bei einem ungeordneten Austritt UKs aus der EU (no deal) schützt. Das bedeutet, dass EWR/EFTA-Staatsangehörige, die bereits in UK leben bzw. britische Staatsangehörige, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, weitgehend die gleichen Rechte haben wie bisher.
Auch bei "No Deal" gleiche Rechte wie früher
Auch bei "No Deal" gleiche Rechte wie früher
Dazu gehören neben dem Aufenthaltsrecht, auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.

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