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Wenigstens Lottogewinner profitieren

Liechtenstein profitiert vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz nicht im gewünschten Ausmass. Wenn ein Liechtensteiner aber einen Lotto-Sechser in der Schweiz macht, darf er sich künftig doppelt freuen.
Wenn der Landtag dem DBA mit der Schweiz zustimmt, kann man künftig bei Lotteriegewinnen von 75 000 Franken die Verrechnungssteuer von 35 Prozent vollumfänglich zurückverlangen.
In der nächsten Woche wird der Landtag über das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz befinden. Dabei ist eine hitzige Debatte zu erwarten.

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