­
­

Verlosung von Aufenthaltsbewilligungen

In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis zum 28. Februar 2017 bewerben.
Fürstentum Liechtenstein
Anmeldefrist läuft bis Ende Februar.
2017 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein ...

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­