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Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder dürfen bald nicht mehr verkauft werden

Das Verbot gilt ab 1. September in der Schweiz. Bis dahin prüft das Liechtensteiner Amt für Umwelt das weitere Vorgehen, um sich dem Verbot anzuschliessen.
Julia Strauss
Hübsch anzuschauen, für Insekten aber nutzlos: Der Schmetterlingsflieder.
Aus den heimischen Gärten sind sie kaum mehr wegzudenken: Kirschlorbeer, Schmetterlingsflieder oder Blauglockenbaum. Doch die Pflanzen stehen auch auf der Neophyten-Liste des Landes.

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