Zweifel an Zuständigkeit des Bundes

Damit die Bundesanwaltschaft (BA) eine Straftat untersuchen und das Bundesstrafgericht ein Urteil fällen darf, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Diese sind in der Strafprozessordnung festgelegt. Ansonsten sind die kantonalen Justizbehörden für die Verfolgung einer Straftat zuständig.
Die Anwälte der vier Angeklagten kritisierten, dass es sich beim Hauptangeklagten, einem ehemaligen SBB-Mitarbeiter, nicht um einen Bundesangestellten handle. Damit sei die im Gesetz vorgegebene Bedingung für eine Bundeszuständigkeit nicht erfüllt. Aus diesem Grund sei der Fall einer zuständigen kantonalen Instanz zu übergeben.
"Funktioneller Beamter"
Nach einer kurzen Beratung kam das Bundesstrafgericht zum Schluss, dass der Prozess weitergeführt werde. Es begründete diesen Entscheid unter anderem damit, dass der Hauptangeklagte als funktioneller Beamter eine öffentlich-rechtliche Aufgabe für die SBB wahrgenommen habe.
Die SBB wiederum sei zwar eine Aktiengesellschaft, nehme aber einen öffentlichen Auftrag des Bundes war, erläuterte der vorsitzende Richter weiter.
Der SBB-Mann soll gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft elf Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben haben. Das Duo erwirtschaftete so rund 4 Millionen Franken, das es hälftig teilte.
Zudem wird dem Angestellten vorgeworfen, von einer Privatfirma Vermögensvorteile in der Höhe von 380'000 Franken angenommen haben. Aus diesem Grund stehen drei führende Mitglieder dieses Unternehmens wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und weiterer Delikte ebenfalls vor Gericht. (Fall SK.2017.47) (sda)
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