Landis+Gyr wieder in den schwarzen Zahlen

Im neuen Geschäftsjahr 2018/19 will das Unternehmen weiter wachsen und mehr Betriebsgewinn erzielen. Landis+Gyr ist seit Mitte Juli 2017 wieder an der Schweizer Börse SIX gelistet und publiziert nun erstmals seither Jahreszahlen nach Vorgaben der Schweizer Börse.
Konkret nahm der Umsatz nahm um 4,7 Prozent auf 1,74 Milliarden Dollar zu, wie der Anbieter von Energiemanagement-Lösungen am Dienstag mitteilte. Bereinigt um den Einfluss der Währungen ergab sich eine Zunahme um 2,6 Prozent. Der Umsatz lag damit im Bereich des aus Analystenschätzungen ermittelten AWP-Konsens von 1,76 Milliarden.
Alle Ziele erreicht oder übertroffen
"Alle Zielvorgaben, die wir anlässlich des Börsengangs festgelegt haben, wurden erreicht oder übertroffen", lässt sich Konzernchef Richard Mora in einer Mitteilung vom Dienstag zitieren. Er nannte das Umsatzwachstum "erfreulich".
Das Betriebsergebnis auf Stufe EBITDA ging dagegen um 3,8 Prozent auf 145,1 Millionen Dollar zurück. Hier sind allerdings diverse Sondereffekte einberechnet, etwa der Aufwand für Restrukturierungen, für Gewährleistungsaufwendungen oder die Kosten des Börsengangs.
Der "bereinigte" EBITDA - die genannten Faktoren werden hier ausgeklammert - lag mit 212 Millionen auf Vorjahresniveau und leicht über den Schätzungen der Analysten.
Rückkehr in Gewinnzone
Das Ergebnis war unter dem Strich mit 46,4 Millionen Dollar wieder positiv, nachdem im Vorjahr hauptsächlich wegen einem Abschreiber auf Goodwill ein Verlust von 62,6 Millionen resultiert hatte. Das Unternehmen will nun eine Dividende von 2,30 Franken je Aktie aus der Kapitaleinlagereserve auszahlen.
Gemäss dem Ausblick auf 2018/19 soll im neuen Geschäftsjahr ein Umsatzwachstum von 3 bis 6 Prozent erreicht werden, eine Steigerung des bereinigten EBITDA auf 222 bis 232 Millionen Dollar sowie ein freier Kapitalfluss von 95 bis 105 Millionen.
Aufgrund der nach wie vor akuten Lieferengpässe geht Landis+Gyr davon aus, dass das Ergebnis in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2018 schwächer ausfallen wird als in der zweiten. (sda/awp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.