Gegen geheime Ausschreibungen

Sie hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fertig beraten und mit 14 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Dabei strich sie nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch die umstrittenen Bestimmungen aus der Vorlage.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie die Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen strich sie die Beschränkung des Einsichtsrechts.
Skandale aufgedeckt
Der Bundesrat möchte damit die Geschäftsgeheimnisse der Anbieter schützen. Allein die Möglichkeit eines Zugangs zu Unterlagen könne die Zusammenarbeit mit den Behörden beeinträchtigen, argumentiert er in der Botschaft. Der Bundesrat befürchtet auch, dass der Wettbewerb manipuliert wird, weil andere Anbieter ihre Angebote bei ähnlichen Ausschreibungen abstimmen können.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen eine solche Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips schwere Bedenken geäussert: Gerade im Beschaffungswesens sei es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten.
Dank diesem hätten schwerwiegende Beschaffungspannen aufgedeckt und die Lehren daraus gezogen werden können. Tatsächlich haben Medien in den letzten Jahren mit den Möglichkeiten des Öffentlichkeitsgesetzes mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt.
Mehrsprachige Ausschreibungen
In der Kommission gab auch die Sprache der Ausschreibungen zu reden. Diese einigte sich schliesslich auf einige Mindestanforderungen. So müssen bei Bauaufträgen die Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort des Baus veröffentlicht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen erfolgen. Die Eingaben können in allen Amtssprachen verfasst werden.
In der letzten von fünf Sitzungen zum Thema Beschaffungswesen ist die Kommission auf mehrere Entscheide zurückgekommen. So sollen Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt werden. Der Bundesrat hatte diese Idee schon nach der Vernehmlassung fallenlassen.
Nachhaltigkeit berücksichtigen
Die Kommission will nun auch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Vergabekriterien übernehmen. Dazu gehören neben Preis und der Qualität der Leistung die Nachhaltigkeit, die Plausibilität des Angebots und die Verlässlichkeit des Preises.
In früheren Sitzungen hatte die WAK entschieden, die von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen. Der Bundesrat soll auch Sektorenmärkte mit wirksamem Wettbewerb von den Regeln befreien können. Die WAK beantragt zudem eine Bestimmung gegen Dumping-Angebote.
Die Revision des öffentlichen Beschaffungswesens ist nötig, weil das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen geändert worden ist. Diese Änderungen hat die Kommission einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen angeglichen werden. Der Nationalrat berät in der Sommersession über die beiden Vorlagen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.