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Deutsches Gericht untersagt Apothekenautomat

Die Versandapotheke Zur Rose hat in Deutschland vor Gericht eine Niederlage erlitten. Laut einem Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bleibt der Tochtergesellschaft Doc Morris der Betrieb eines Apothekenautomaten weiterhin untersagt.
Die Zur Rose-Tochter DocMorris kann einen Apothekenautomaten in Deutschland weiterhin nicht betreiben. (Pressebild Zur Rose)
Die Zur Rose-Tochter DocMorris kann einen Apothekenautomaten in Deutschland weiterhin nicht betreiben. (Pressebild Zur Rose)
Damit wurde das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot bestätigt. Vor zwei Jahren hatte die Versandapotheke in dem baden-württembergischen 2000-Seelen-Ort Hüffenhardt einen ersten Automaten in Deutschland installiert.

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