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Aargauer Tierquäler ist vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen den Tierhalter, der am Dienstag in Oftringen AG festgenommen wurde, ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei eröffnet. Sie wird beim Zwangsmassnahmengericht als Ersatzmassnahme ein Tierhalteverbot beantragen.
In einem Betrieb in Oftringen AG hat die Polizei am Dienstag mehrere schlecht gehaltene oder bereits tote Tiere entdeckt. Der Halter ist wegen Tierquälerei vorbestraft.
In einem Betrieb in Oftringen AG hat die Polizei am Dienstag mehrere schlecht gehaltene oder bereits tote Tiere entdeckt. Der Halter ist wegen Tierquälerei vorbestraft.
Der Beschuldigte ist wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft. Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

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