Weiterer fraglicher deutscher Abschiebe-Fall
Dies meldete der deutsche Sender NDR am Dienstag. Das Asylverfahren des Mannes war demnach noch nicht beendet. Das deutsche Innenministerium räumte Verfahrensfehler ein.
Demnach hatte Nasibullah S. im Dezember 2015 Asyl beantragt. Dies wurde jedoch im Februar 2017 vom deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Der 20-Jährige hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Die Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald war laut NDR noch anhängig, als der Mann von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern geholt und am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen abgeschoben wurde.
"Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen", teilte der Gerichtssprecher dem NDR mit. In der Woche nach der Abschiebung hätte Nasibullah S. vor Gericht angehört werden sollen. Wie der Sender unter Berufung auf ihm vorliegende Dokumente berichtete, gingen das Bamf und die Ausländerbehörde jedoch davon aus, dass die Ablehnung des Asylantrags rechtskräftig sei und der Mann abgeschoben werden könne.
Eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums teilte auf Anfrage des NDR mit, das Bamf sei trotz eines richterlichen Hinweises "von einer Verfristung der vom Asylbewerber eingereichten Klage ausgegangen". Das Bamf habe den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage noch anhängig sei, der zuständigen Ausländerbehörde nicht mitgeteilt.
Offenbar Verfahrensfehler
Die Abschiebung hätte verhindert werden können, wenn das Bamf auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts hin, mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte. Im vorliegenden Fall seien "Verfahrensfehler beim Bamf zu konstatieren".
Die Anwältin von Nasibullah S., Sonja Steffen, hat nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden ihren Mandanten zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden kann. Steffen ist auch Stralsunder SPD-Bundestagsabgeordnete.
Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) war wegen der Sammelabschiebung nach Afghanistan und seinem Umgang damit in die Kritik geraten. Er hatte sich zufrieden darüber gezeigt, dass ausgerechnet an seinem 69. Geburtstag 69 Afghanen abgeschoben wurden. Am Tag danach wurde bekannt, dass einer der Abgeschobenen nach seiner Ankunft in Kabul Suizid begangen hatte.
Derzeit wird auch über die Abschiebung des als islamistischer Gefährder eingestuften Sami A. nach Tunesien diskutiert. Der Mann war am vergangenen Freitag in sein Heimatland abgeschoben worden, obwohl ein Gericht dies am Vorabend untersagt hatte. (sda/afp)
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