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Strafuntersuchung zurecht eingestellt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung zurecht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Betreiber von Fastfood-Lokalen hatte Anzeige gegen zwei Journalisten eingereicht.
Das Bundesgericht hat die Einstellung einer Strafuntersuchung im Kanton Zürich wegen Rassendiskriminierung bestätigt. (Archivfoto)
Das Bundesgericht hat die Einstellung einer Strafuntersuchung im Kanton Zürich wegen Rassendiskriminierung bestätigt. (Archivfoto)
Die beiden Journalisten hatten im Mai 2016 innerhalb von 15 Tagen sieben Artikel publiziert, in denen sie Missstände bei den Anstellungsbedingungen in den vom Beschwerdeführer betriebenen Subway-Filialen anprangerten.

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