Wasser aus allen Gemeinden für Jubiläumsbier
Hauptbestandteil beim Bier ist bekanntlich Wasser. Das besondere «Jubiläumsbier» wurde mit frischem Wasser aus allen 11 Gemeinden gebraut. Alle 11 Gemeinden haben sich spontan bereit erklärt, mitzumachen. Jede Gemeinde stellte hierzu Wasser aus Ihrer Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Das Liechtensteiner Brauhaus war vom 22. bis 26. November 2018 für die Abholung in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Wassermeister besorgt. Alle Vorsteher, die Vorsteherin und der Bürgermeister haben die Abholung persönlich und gemeinsam mit ihrem Wassermeister oder Gemeindeangestellten vor Ort bezeugt. Die Wassermenge jeder Gemeinde betrug 550 Liter. Damit konnten dann zwei Sude oder 6000 Liter Jubiläumsbier gebraut werden. Je nach Jubiläumsdurst der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind weitere Wasserbezüge geplant.
«Festbier» als spezielle Rezeptur gewählt
Dem Anlass gebührend wurde ein nach dem deutschen Reinheitsgebot gebrautes Festbier gebraut, mit einer erhöhten Stammwürze von ca. 13,5 Grad Plato und einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent. Rotgoldene Farbe, mittlere bis kräftige Vollmundigkeit und geringe Hopfenbittere zeichnen diesen Bierstil aus, der in Deutschland gerade zur Oktoberfestzeit sehr beliebt ist.
Offizielles Einbrauen
Das Jubiläumsbier wurde am 29. November 2018 als Abendsud in Anwesenheit aller Vorsteher, der Vorsteherin und dem Bürgermeister sowie Liechtenstein Marketing erstmals eingebraut.
Erhältlich anlässlich des Geburtstagsfests am 23. Januar
Das Jubiläumsbier wird nach einer 8-wöchigen Kaltreifung anlässlich der 300-Jahr-Feier am 23. Januar 2019 offiziell ausgeschenkt. Es wurde in einer attraktiven 33 cl Flasche mit einer eigenen Etikette ausgestattet und ist im lokalen Getränkehandel und der Gastronomie erhältlich. Als gestalterisches Element wurde verdankenswerterweise seitens der Philatelie Liechtenstein mit einem Briefmarkenmotiv ein Unikat zur Verfügung gestellt, das alle 11 Gemeinden mit dem Fürstenwappen abbildet. 300 Jahre Liechtenstein – Ein Grund mit einem speziellen Bier darauf anzustossen! (pd)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.