Versuchte sexuelle Handlung mit einer Insassin: Dafür muss ein Gefängnisseelsorger aus dem Kanton Luzern büssen. Unterdessen darf er keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen. (Symbolbild)
Versuchte sexuelle Handlung mit einer Insassin: Dafür muss ein Gefängnisseelsorger aus dem Kanton Luzern büssen. Unterdessen darf er keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen. (Symbolbild) (Bild 1 von 1) , Foto von Keystone/CHRISTIAN BEUTLER