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Waadt verschärft Regeln für Drohnen

Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Gefängnissen, Polizeiposten, Gerichtsgebäuden sowie Spitälern mit Helikopterlandeplatz wird im Kanton Waadt verboten. Die ferngesteuerten Fluggeräte müssen künftig eine Mindestdistanz von 300 Metern zu diesen Gebäuden einhalten.
Der Kanton Waadt untersagt das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Gefängnissen, Polizeiposten, Gerichtsgebäuden sowie Spitälern mit Helikopterlandeplatz. Ähnliche Regeln gibt es in Genf. (Archivbild)
Der Kanton Waadt untersagt das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Gefängnissen, Polizeiposten, Gerichtsgebäuden sowie Spitälern mit Helikopterlandeplatz. Ähnliche Regeln gibt es in Genf. (Archivbild)
Der Staatsrat hat zusätzliche Regeln erlassen, die über die Vorschriften des Bundes hinausgehen. Sie treten am 15. Juli in Kraft.

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