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Keine Zunahme der Überwachung

Im Jahr 2018 sind etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet worden wie im Vorjahr - trotz neuer Möglichkeiten der Behörden. Insgesamt waren es 7950 Massnahmen.
Im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst insgesamt 7950 Überwachungsmassnahmen angeordnet. (Symbolbild)
Im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst insgesamt 7950 Überwachungsmassnahmen angeordnet. (Symbolbild)
Die Strafverfolgungsbehörden können solche Massnahmen zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann das präventiv tun. Dieses Recht hat der NDB seit dem 1. September 2017.

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