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Überwachte sollen Observationskosten tragen

Die Regeln gegen Sozialversicherungsmissbrauch sollen verschärft werden: Nach dem Ständerat stimmt auch der Nationalrat dem Grundsatz zu, dass Personen, die sich mit unwahren Angaben Versicherungsleistungen erschleichen, die Mehrkosten von Observationen tragen müssen.
Wenn ein Bezüger einer Sozialversicherung aufgrund eines Verdachts überwacht wird, soll er nach Ansicht des Parlaments die Kosten für die Observation tragen. (Symbolbild)
Wenn ein Bezüger einer Sozialversicherung aufgrund eines Verdachts überwacht wird, soll er nach Ansicht des Parlaments die Kosten für die Observation tragen. (Symbolbild)
Anders als der Ständerat hält er es jedoch nicht für nötig, zu präzisieren, dass die Mehrkosten "nur in angemessener Weise" überwälzt werden dürfen.

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