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Selbständige Mütter: Keine Betriebszulagen

Selbständig erwerbende Frauen haben bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung. Dies sei der Wille des Gesetzgebers, hat das Bundesgericht entschieden. Es sieht darin keine geschlechtsbedingte Diskriminierung.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer selbständig erwerbenden Mutter abgewiesen. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer selbständig erwerbenden Mutter abgewiesen. (Symbolbild)
Frauen nach der Niederkunft und Männer und Frauen, die beispielsweise in der Armee Dienst leisten, erhalten 80 Prozent ihres Lohnes. Dies sieht das Erwerbsersatzgesetz (EOG) vor.

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