Neue Regeln für Geschlechtsänderung
Menschen mit Transidentität und Personen, denen bei der Geburt kein eindeutiges Geschlecht zugewiesen werden kann, sollen ihren Vornamen und das eingetragene Geschlecht im Personenstandsregister
unbürokratisch ändern können. Daran hält der Bundesrat nach einer Vernehmlassung fest. (Themenbild)
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