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Neue Regeln für Geschlechtsänderung

Menschen mit Transidentität oder Menschen, deren Geschlecht nach der Geburt nicht eindeutig feststand, sollen Geschlecht und Vorname im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Daran hält der Bundesrat nach einer Vernehmlassung fest.
Menschen mit Transidentität und Personen, denen bei der Geburt kein eindeutiges Geschlecht zugewiesen werden kann, sollen ihren Vornamen und das eingetragene Geschlecht im Personenstandsregister 
unbürokratisch ändern können. Daran hält der Bundesrat nach einer Vernehmlassung fest. (Themenbild)
Menschen mit Transidentität und Personen, denen bei der Geburt kein eindeutiges Geschlecht zugewiesen werden kann, sollen ihren Vornamen und das eingetragene Geschlecht im Personenstandsregister unbürokratisch ändern können. Daran hält der Bundesrat nach einer Vernehmlassung fest. (Themenbild)
Die Landesregierung will das Zivilgesetzbuch entsprechend anpassen und hat am Freitag die Botschaft dazu dem Parlament zugestellt.

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