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Kurzstrecken-Flugverbot in der Verwaltung

Bei Reisezeiten unter sechs Stunden müssen Bundesangestellte künftig den Zug statt das Flugzeug nehmen. Und auf Langstreckenflügen sollen sie vermehrt in der Economy- statt in der Business-Klasse reisen. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Bundesangestellte dürfen nicht mehr fliegen, wenn die Zugreise weniger als sechs Stunden dauert. Das hat der Bundesrat festgelegt.
Bundesangestellte dürfen nicht mehr fliegen, wenn die Zugreise weniger als sechs Stunden dauert. Das hat der Bundesrat festgelegt.
Er hat am Freitag den Aktionsplan Flugreisen verabschiedet. Das Ziel: Die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung sollen bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden.

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