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Beschwerde von VCS gutgeheissen

Das Bundesverwaltungsgericht schliesst nicht aus, dass mit der Umnutzung der Pannenstreifen zwischen Liestal BL und Augst BL sowie Augst und Rheinfelden West AG eine wesentliche Kapazitätssteigerung erfolgt. Es hat eine Beschwerde des VCS gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht schliesst eine wesentliche Kapazitätssteigerung durch die Nutzung des Pannenstreifens als Fahrbahn nicht aus. (Archivfoto)
Das Bundesverwaltungsgericht schliesst eine wesentliche Kapazitätssteigerung durch die Nutzung des Pannenstreifens als Fahrbahn nicht aus. (Archivfoto)
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss nun auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts für das vom Bundesamt für Strassen (Astra) geplante Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung ...

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