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Kurzarbeit: Einzelunternehmer bekommen vorerst kein Geld

Als eine der Massnahmen im Rahmen der Coronakrise hat die Regierung gestern eine Verordnung erlassen, um die Regeln der Kurzarbeitsentschädigung festzulegen. Dadurch soll den Unternehmen im Land rasch geholfen werden. Einzelunternehmer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, haben aber keinen Anspruch. Doch auch sie dürfen bald auf Hilfe zählen.
Einzelunternehmer wie Friseure oder Kosmetiker haben keinen Anspruch.
Einzelunternehmer wie Friseure oder Kosmetiker haben keinen Anspruch.
Mehrere Millionen Franken sollen für Unternehmen im Land zur Verfügung gestellt werden, die Kurzarbeit anmelden müssen. Dadurch will die Regierung Arbeitsplätze sichern.

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