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Radio L geht nicht in Berufung

Der Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) hat das Urteil des Fürstlichen Landgerichts betreffend die fristlose Kündigung des früheren Radio-L-Geschäftsleiters zur Kenntnis genommen. Er verzichtet auf eine Berufung, schreibt er in einer Mitteilung
PK der Regierung
Radio L geht nicht in Berufung. Martin Matter, der frühere Geschäftsführer, erhält 72'500.- Franken.
Weiter heisst es in der Mitteilung, dass stattdessen nun mit der neuen Geschäftsleitung die Reorganisation des Landessenders vorangetrieben und die dringend nötigen Infrastrukturvorhaben zeitnah umgesetzt werden sollen.

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