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Gerichtsverhandlungen nur noch im Notfall

Die aktuelle Situation wirkt sich auch auf die Gerichte und Verwaltungsbehörden aus. Deshalb soll der Landtag nächste Woche über eine Gesetzesvorlage beraten, die den ordentlichen Betrieb der genannten Stellen gewährleistet.
Gerichtsgebäude in Vaduz
Mündliche Verhandlungen sollen nur noch in dringenden Fällen abgehalten werden.
Unter anderem sollen vorübergehend in allen Verfahren sämtliche Fristen auf Antrag erstreckt werden können. Mündliche Verhandlungen sollen nur noch in dringenden Fällen abgehalten werden.

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