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Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge, des Föhns der letzten Tage sowie der grossen Verfügbarkeit von Brandgut herrscht in Liechtenstein grosse Waldbrandgefahr. Es gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
Grillieren im Wald verboten: Auch die Kantone Freiburg und Neuenburg erlassen wegen der Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. (Archiv)
Das Entzünden von offenem Feuer ist untersagt. (Archiv)
Seit längerem sind bei uns keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. In Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter, dem starken Föhn der letzten Tage und der grossen Menge an verfügbarem  ...

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