­
­

Aufgabenteilung für Hunde ist klar geregelt

Das Hundegesetz des Kantons St. Gallen wird revidiert. Hierzulande ist dies nicht nötig. Erst 2010 wurden Abänderungen vorgenommen. An der Rassenliste hält man fest.
Aufgabenteilung für Hunde ist klar geregelt
Das Hundegesetz wurde zuletzt 2010 abgeändert.
Das Hundegesetz im Kanton St. Gallen ist über 30 Jahre alt. Aus diesem Grund hat dessen Regierung eine Revision verabschiedet, die den veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen nachkommen soll.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­