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Obergericht erhöht Strafe für Kuh-Quäler

Das Obergericht leistete der Berufung der Staatsanwaltschaft somit Folge und korrigierte die Höhe der vom Landgericht verhängten Geldstrafe nach oben.
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Der Angeklagte quälte die bereits schon angeschlagene Kuh aufs Übelste.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres eine Kuh mit der Mistgabel brutal malträtiert zu haben.

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