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Es bleibt vorerst bei zwölf Jahren Haft

Das Fürstliche Obergericht hat das Urteil des Kriminalgerichts neuerlich bestätigt: Der Mann, der im Juni 2018 seine Ehefrau derart zusammenschlug, dass sie eine dauerhafte Behinderung davongetragen hat, muss für zwölf Jahre hinter Gitter.
Gefängnis
Nun bleibt nur noch das Rechtsmittel der Revision an den Obersten Gerichtshof - gemäss Urteil des Obergerichts muss der Angeklagte für zwölf Jahre ins Gefängnis.
Angeklagt war er wegen des Verbrechens des versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung. Den Vorwurf wies der 27-Jährige allerdings zurück und beteuerte abermals, dass er die Notlage seiner Frau nicht erkannt ...

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