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Rosenkrieg vor Gericht erfolglos

Der werdenbergisch-liechtensteinische Rosenkrieg eines zerstrittenen Ex-Paares endet mit Freisprüchen. Das Kreisgericht in Mels hält weder einen Hausfriedensbruch noch eine Kindesentziehung für erwiesen.
14 Jahre Freiheitsstrafe: Das Bezirksgericht Zürich - im Bild ein Gerichtssaal - hat einen heute 62-jährigen Mann aus Bangladesch wegen Mordes an seiner Ehefrau für schuldig befunden.
Der Gang vors Gericht endete für ein zerstrittenes Ex-Paar mit Freisprüchen.
Die Anklage hatte der Mutter aus Liechtenstein vorgeworfen, dass sie ihren Fuss in die Haustür gestellt habe, als sie ihr Kind bei den Eltern ihres Ex-Mannes jenseits des Rheins abholen wollte, diese es aber nicht ...

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